Liebe Mitglieder,
im Rahmen der Euro-Umstellung hatte sich der Beirat des
Landessportbundes bereits im Jahre 2001 mit einer Anpassung der Mindestmitgliedsbeiträge befaßt.
Diese Mindestmitgliedsbeiträge betrugen seit dem Jahre 1972 monatlich für Erwachsene 5,-- DM und für Jugendliche
3,-- DM.
Auch unsere SpVgg Theisbergstegen hat ab dem Jahr 1985 diese Mindestmitgliedsbeiträge von 3,-- bzw. 5,-- DM erhoben.
Eine zwischenzeitliche Anpassung haben wir über all die Jahre nicht vorgenommen!
Auf Empfehlung des Präsidiums hat der Beirat des Landessportbundes beschlossen, die Mindestmitgliedsbeiträge in zwei Stufen zu erhöhen:
Zunächst ab 1. Januar 2003 und dann noch einmal ab 1. Januar 2005.
Nur die Sportvereine waren und sind berechtigt Zuschüsse aus Förderprogrammen zu erhalten, die von ihren Vereinsmitgliedern die Mindestbeiträge erheben.
In unserer letztjährigen Jahreshauptversammlung, die am
28. März 2002 im Sportheim stattfand, wurden unter Punkt 6 der Tagesordnung diese vorgesehenen Erhöhungen erörtert. Den anwesenden Mitgliedern wurde aufgezeigt, daß wir bei diversen Investitionen bzw. Instandsetzungen
nur deshalb Zuschüsse aus Fördermitteln erhielten, weil wir die Mindestbeiträge erhoben haben. Darunter fielen u.a. die Erneuerung der Heizungsanlage sowie die Instandsetzung des Duschraumes und der Umkleidekabinen.
Da wir auch künftig als eigenständiger Verein auf Zuschüsse angewiesen sind, beschloß die Versammlung, die Mindestmitgliedsbeiträge wie vorgegeben zu erheben.
Ihren künftigen monatlichen Mitgliedsbeitrag entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle: